Mietbedingungen Europcar Südafrika & Namibia
SCHUTZ UND DECKUNG
Kaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung
Diebstahlschutz ohne Selbstbeteiligung
Sie haben das Inklusivprodukt ohne Selbstbeteiligung gewählt. Bitte beachten Sie, dass Sie für Fenster, Räder (Reifen und Felgen), Unterboden, Schweller, Dach, Innenraum, Motorhaube, Schlüssel, Armaturenbrett oder Antenne haftbar gemacht werden können. Ebenfalls nicht abgedeckt sind Schäden, die durch das Fahren auf unbefestigten Straßen oder bei schlechten Straßenverhältnissen, durch das Betanken mit der falschen Kraftstoffsorte oder durch Beschädigung und/oder Verlust von Fahrzeugzubehör (z. B. Warndreiecke, Warnwesten, Kindersitze usw.) oder dem eigenen Eigentum des Mieters verursacht werden oder Schäden aufgrund von Fahrlässigkeit.
Haftpflichtversicherung
Inklusive mit Deckungssumme EUR 7,5 Mio.
Für Schweizer Kunden und in der Währung Schweizer Franken ~ CHF 7,3 Mio. (jeweils inklusive Zusatzhaftpflichtversicherung)
Vollkasko-/Diebstahlschutz
Inklusive ohne Selbstbeteiligung (außer bei einem Schaden/Unfall in Mosambik, Sambia und Simbabwe)
Versichert im Fall von Unfall, Beschädigung, Einbruch und Diebstahl. Schäden an Reifen, Felgen, Radkappen, Windschutzscheibe, Unterboden (jedoch nicht Folgeschäden z.B. an Motor und Aggregaten und keine Schäden an Spezialeinrichtungen), Schäden durch Wasser und Sand sind durch den Vermieter abgedeckt (ausgen. bei grober Fahrlässigkeit und Fahren unter Einfluss von Suchtmitteln). Der Diebstahlschutz bezieht sich ausschließlich auf den Diebstahl des Mietfahrzeuges, jedoch nicht auf eventuell aus dem Fahrzeug entwendete persönliche Gegenstände sowie über den Vermieter gebuchte Zusatzleistungen wie z.B. Kindersitze und Navigationsgeräte.
Insassenunfallversicherung (PAI)
Nicht inklusive
Hinweise
Bitte beachten Sie, dass Schadensfälle immer sofort dem Vermieter mitgeteilt werden, damit dieser für die Reparatur oder eventuellen Ersatz sorgen kann. Generell gilt, dass ohne offizielle Schadensmeldung die im Mietpreis eingeschlossene Versicherungsleistung nicht eingefordert werden kann. Der Versicherungsschutz entfällt, wenn die Benutzung des Mietwagens gegen Bestimmungen des Mietvertrages verstößt.
In folgenden Fällen ist eine Erstattung jedoch ausgeschlossen:
- Schäden, die durch Missachten der allgemeinen Mietbedingungen/Mietkonditionen des Autovermieters entstehen
- Übermüdung
- das verbotene Befahren nicht staatlich gewarteter Straßen
- Trunkenheit am Steuer, Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen
- sowie vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung von Schäden
- verlorene/beschädigte Fahrzeugschlüssel
- Benzinkosten, die nach einem Fahrzeugwechsel vom Vermietpartner in Rechnung gestellt werden
- Folgekosten von Schäden und Verkehrsdelikten, z.B. Strafzettel, Abschleppkosten, Bearbeitungsgebühren sowie Hotelübernachtungen, Telefonkosten etc.
- höhere Gewalt (z.B. Überschwemmung, Hagel, Feuer - Force Majeure)
- höherer Selbstbehalt im Schadensfall bei eines durch den Kunden gewünschten Upgrades der Fahrzeugkategorie
- Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Auto gestohlen oder abhandengekommen sind
- Schäden an Spezialeinrichtungen, z.B. Navigationssystem, mobiles WLAN, Kindersitz, zusätzliche Ersatzreifen
- Folgeschäden durch unsachgemäße Behandlung (u.a. Kupplungsschäden, falsche Betankung)
- Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit
- Fahren durch einen nicht angemeldeten Fahrer oder ohne Führerschein
- Schäden aufgrund unsachgemäßer Handhabung des (Allrad-)Fahrzeuges (z.B. Kupplungsschäden, falsche Betankung, schnelles Fahren mit aktivierter Differentialsperre, Fahren im Allradgang auf Teerstraßen, Schäden am Getriebe durch falsche Benutzung der Kupplung/Handbremse)
- Herausfahren des Fahrzeuges aus dem Anmietland ohne schriftliche Genehmigung
- Fahren auf für das Fahrzeug nicht geeigneten Privatstraßen (außer Zufahrtsstraßen zu Lodges bzw. Hotels) und auf öffentlichen Straßen, die für die Fahrzeugkategorie nicht geeignet sind, z.B. die mit einem Hinweisschild zur ausschließlichen Nutzung per Allradfahrzeug gekennzeichnet sind
- Schäden bei einem Überschlag/seitliches Umkippen eines Fahrzeugs ohne Beteiligung eines weiteren Fahrzeugs
- „Single Vehicle Accident“ - Schäden / Folgeschäden an Motor, Kupplung und Aggregaten
- wenn der Unfall bzw. Schäden nicht innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei und der Mietstation angezeigt wird
Eine Erstattung für den Wertverlust und/oder Nutzungsausfall des Fahrzeuges ergibt sich aus der maximalen Selbstbeteiligung abzüglich der Schadenssumme. Darüber hinaus gehende Beträge gehen zu Lasten des Mieters.
Vorgehensweise im Schadensfall:
Sollte während der Fahrt ein technischer Defekt auftreten oder Sie in einen Unfall verwickelt sein, rufen Sie bitte sofort die nächstgelegene Europcar-Station an und lassen sich unterrichten, was zu tun ist (Umtausch des Fahrzeuges oder Reparatur). Bei Unfällen mit Mietwagen muss unbedingt die örtliche Polizei hinzugezogen werden. Reparaturrechnungen werden Ihnen nur vergütet, wenn die Reparatur vorher von Europcar autorisiert war.
FAHRZEUGKAUTION
Voraussichtliche Kaution pro Fahrzeug 3118 ZAR (ca. 150 Euro)
Bei Abholung des Fahrzeugs wird eine Kaution auf der Kreditkarte des Fahrers blockiert. Diese Kaution wird vom Anbieter unter Berücksichtigung der geltenden Selbstbeteiligung und der gewählten Fahrzeugkategorie festgelegt. Der Inhaber der Kreditkarte muss identisch mit dem Mieter / Hauptfahrer sein. Eine physische Kreditkarte ist für die Anmietung zwingend erforderlich – es werden keine Prepaid-Kreditkarten, Debitkarten und virtuelle Karten akzeptiert.
Bitte vergessen Sie nicht die PIN Ihrer Kreditkarte, da diese für die Hinterlegung der Kaution erforderlich sein kann.
Akzeptierte Kreditkarten: VISA, MasterCard, American Express.
Bei einem Schaden kann der Vermieter den maximalen Selbstbehalt einbehalten - bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrem Kreditrahmen/Tageslimit.
Premium, Luxus, Elite und höhere Kategorien
Für Fahrzeuge der Premium-, Luxus-, Elite und höheren Kategorien sind für alle Anmietungen zwei Kreditkarten auf den Namen des Fahrers erforderlich. Die Kreditkarten müssen nicht vom selben Emittenten sein, aber der erforderliche Kautionsbetrag muss nur auf einer der beiden Karten verfügbar sein.
Bitte beachten
Wenn der Hauptfahrer keine gültige Kreditkarte vorlegt oder nicht über ausreichende Mittel verfügt, behält sich der Vermieter das Recht vor, zusätzliche Gebühren zu berechnen oder die Freigabe des Fahrzeugs zu verweigern. In diesem Fall wird Ihre Reservierung gemäß der vereinbarten No-Show-Politik in Rechnung gestellt.
TANKREGELUNG
Vollgetankt erhalten/abgeben: Übernahme und Rückgabe mit vollem Tank. Falls das Fahrzeug nicht mit vollem Tank abgegeben wird, berechnet der Anbieter das fehlende Benzin zzgl. einer Gebühr für den Betankungsservice.
FAHRER
Mindestalter: 21
Höchstalter: 99
In der Regel wird für junge Fahrer, die unter 30 Jahre alt sind ein Jungfahrerzuschlag verlangt. Der Jungfahrerzuschlag und die Altersbeschränkungen können abhängig von der gewählten Fahrzeugkategorie und dem Land variieren. Nur Fahrer über 30 Jahre können höhere Fahrzeugkategorien wie obere Mittelklasse oder Premium/Luxus anmieten. Dieser Zuschlag (überlicherweise zwischen 5 EUR - 35 EUR pro Tag) ist verpflichtend und ist nicht im Mietpreis enthalten. Er ist vor Ort bei Übergabe direkt an den Mietwagenanbieter zu zahlen.
Für Fahrer, die älter als 70 Jahre sind, wird ein Seniorenzuschlag oder eine Zusatzversicherung fällig. Falls zutreffend, sind Seniorenzuschläge oder Zusatzversicherungen obligatorisch und meist zum Zeitpunkt der Abholung in der Landeswährung zu zahlen. Die Altersbestimmungen für ältere Fahrer sind unterschiedlich und hängen von den speziellen Bedingungen des jeweiligen Autovermieters und des Ortes
ab. Wir empfehlen Ihnen dringend, die Anforderungen des jeweiligen Anbieters zu prüfen, da unter Umständen zusätzliche Dokumente erforderlich sind. An manchen Orten müssen ältere Fahrer beispielsweise ein ärztliches Attest vorlegen, das bestätigt, dass sie medizinisch in der Lage sind, ein Fahrzeug zu führen.
ZUSATZFAHRER
Zusatzfahrer müssen vor Ort bei Anmietung angemeldet werden. 1 Zusatzfahrer ist stets kostenfrei im Paket enthalten
FÜHRERSCHEIN
Die Mitnahme des originalen, nationalen Führerscheins der Klasse 3 bzw. B ist für die Fahrzeugübernahme zwingend erforderlich. Der Fahrer darf sich nicht mehr in der Probezeit befinden. Alle Fahrer müssen seit mindestens 3 Jahren (gilt für Fahrer bis 22 Jahre) bzw. mindestens 1 Jahr (gilt für Fahrer ab 23 Jahren) im Besitz des nationalen Führerscheins sein. Die zusätzliche Mitnahme eines internationalen Führerscheins ist zwingend erforderlich.
KULANZZEIT
Mietwagenanbieter erlauben eine Frist von einer Stunde zwischen der gebuchten und tatsächlichen Zeit zu der das Fahrzeug abgeholt wird. Nach Ablauf dieser Wartezeit wird eine Reservierung als „nicht abgeholt“ geschlossen und eine sogenannte „no show“ Gebühr kann anfallen. Beachten Sie bitte, dass die Kulanzzeit nicht außerhalb der Öffnungszeiten der Station gilt. Wenn Sie vermuten, dass Sie sich verspäten, kontaktieren Sie bitte die Station des Mietwagenanbieters. Falls Sie das Fahrzeug nicht zu der im Mietvertrag angegebenen Uhrzeit zurückgeben, berechnet Ihnen der Mietwagenanbieter gegebenenfalls einen Zusatztag. Die Gebühr fällt nach einer Kulanzzeit von 29 Minuten an.
ABHOLUNG AUSSERHALB DER ÖFFNUNGSZEITEN
Außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten der gebuchten Station können für die Bereitstellung des Mietwagens gesonderte Gebühren berechnet werden.
FAHRTGEBIET
Grenzüberschreitungen sind nur nach Namibia, Botswana, Lesotho und Eswatini sind gegen eine Gebühr von ZAR 1.588 (ca. 80 Euro) pro Überschreitung erlaubt. Ebenso wie nach Mozambique, Zimbabwe und Zambia gegen eine Gebühr von ZAR 3.780 (ca. 182 Euro) pro Überschreitung. Das Genehmigungsschreiben muss bei Buchung angefragt und bei Anmietung ausgehändigt werden. Es können weitere Gebühren vor Ort anfallen und es gelten die Versicherungsbedingungen der jeweiligen Länder. An den Grenzen fällige Gebühren (Mautgebühren, Steuern des jeweiligen Landes etc.) müssen vor Ort gezahlt werden. Fährüberfahrten sind generell nicht erlaubt. Bitte beachten Sie, dass das Fahren nur auf staatlich gewarteter asphaltierter Straße gestattet ist.
Hinweis für Fahrten in Namibia:
Einige Schotterstraßen in Namibia sind derzeit in schlechtem Zustand, so dass es sinnvoll ist, hier die Geschwindigkeit auf ca. 40 - 60 km/h zu reduzieren. Wir empfehlen Ihnen, an der Sicherheitseinführung des Vermieters bei Fahrzeugübernahme teilzunehmen und sich den aktuellen Zustand Ihrer geplanten Route mitteilen zu lassen.
Tracking System
Die Fahrzeuge sind mit einem Tracking System ausgestattet, das in Notfällen oder bei Diebstahl Aufschluss über Fahrstrecken und Standort geben kann. Der Vermieter kann Geschwindigkeitsüberschreitungen erkennen, aufgrund dessen gegebenenfalls der Versicherungsschutz erlischt.
Mautgebühren
Es werden Mautgebühren erhoben. In der Region Gauteng werden diese elektronisch mit einer Plakette im Fahrzeug (=ETag=Mautzähler) erfasst. Teils rechnen auch andere Regionen über das E-Toll-System ab. Sobald Sie eine Mautbrücke passieren, piept der Mautzähler und das Fahrzeug wird erfasst. Bitte benachrichtigen Sie Europcar, wenn kein Piepen zu hören ist. Die Abrechnung erfolgt ca. 1 Monat oder später nach Mietende über Ihre Kreditkarte in der Höhe der angefallenen Maut. Mautgebühren für andere Regionen in Südafrika, die nicht über das E-Toll-System abrechnen, sind weiterhin an den entsprechenden Stellen bzw. für Namibia und Botswana an der Grenze in bar zu zahlen.
WEITERE LEISTUNGEN/EXTRAS
- Kindersitz (0-1 Jahre) 550,00 ZAR pro Anmietung
- Kindersitz (1-3 Jahre) 550,00 ZAR pro Anmietung
- Navigationssystem 2100,00 ZAR pro Anmietung
Haftungsausschluss für Tarifoptionen
Preisangaben sind lediglich Schätzwerte, unangekündigte Änderungen vorbehalten. Extras wie Kindersitze, GPS, etc. sind auf Anfrage und nicht im Mietpreis enthalten. Sie werden je nach Anbieter in der Landeswährung an der Anmietstation bezahlt.
SONSTIGES
- Eine Änderung der Anmiet- und oder Rückgabeuhrzeit muss immer per Storno + Neubuchung zum aktuellen Preis laut System vorgenommen werden.
- Sie erhalten von uns einen Voucher. Dieser gilt als Zahlungsmittel für die von Ihnen gebuchte Fahrzeugkategorie. Bitte beachten Sie, dass Zusatzleistungen nicht auf dem Voucher dargestellt werden.
- Bitte folgende Unterlagen bei der Übernahme bereithalten: Voucher, gültigen Ausweis, Führerschein (ggf. internationalen Führerschein), Rückflugticket nach Europa und Kreditkarte (diese muss auf den Namen des Fahrers/Mieters ausgestellt sein).
- Aufgrund der von uns vorgenommenen Reservierung sollte ein Fahrzeug der gebuchten Kategorie verfügbar sein. Sollte dies im Ausnahmefall nicht so sein, ist Europcar verpflichtet, Ihnen ohne Mehrkosten ein Fahrzeug der nächsthöheren Kategorie zur Verfügung zu stellen (Upgrade); in einem solchen Fall leisten Sie bitte keine Unterschrift beim entsprechenden Passus des Mietvertrages. Ist es hingegen Ihr eigener Wunsch, vor Ort auf eine höhere Kategorie umzudisponieren, so müssen Sie durch Unterschrift auf dem Mietvertrag bestätigen, dass Sie den entsprechenden Aufpreis bei Abgabe des Fahrzeuges zahlen.
- Bitte beachten Sie, dass Fahrzeuge mit Elektroantrieb eine geringere Reichweite als Benzin-/Diesel-Fahrzeuge aufweisen.
- Bei verspäteter Übernahme oder vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs besteht kein Anspruch auf Erstattung des anteiligen Reisepreises.
- Der Vermieter behält sich das Recht vor, dem Kunden ein höherwertiges Fahrzeug zur Verfügung zu stellen (z.B. wenn zu viel Gepäck). Eventuell entstehende Mehrkosten für Treibstoff gehen zu Lasten der Kunden.
- Alle hier angegebenen zusätzlichen Kosten sind unverbindliche Angaben. Änderungen während der Saison vorbehalten. Bitte beachten Sie, dass auf vor Ort gebuchte Zusatzleistungen örtliche Steuern und Gebühren erhoben werden. Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich vor Ort.
- Bitte beachten Sie, dass Reservierungen außerhalb der Öffnungszeiten beim Leistungspartner angefragt werden müssen und eine Gebühr für den Service außerhalb der Öffnungszeiten zu zahlen ist.
- Bitte beachten Sie, dass das gebuchte Fahrzeug nur am Anmiettag und zur gebuchten Uhrzeit bereitsteht. Sollte sich die Übernahme auf einen der Folgetage verzögern, setzen Sie sich bitte mit der Station in Verbindung, damit das Fahrzeug für Sie ggf. gehalten wird.
- ACHTUNG: An Feiertagen haben einige Stationen evtl. geschlossen bzw. eingeschränkte Öffnungszeiten. Informieren Sie sich bitte vor der Buchung, ob die Station zur gewünschten Uhrzeit geöffnet hat.
- Eine Anrechnung von Bonusmeilen auf die Meilen-Programme von Fluggesellschaften ist nicht möglich.
Der gültige Mietvertrag wird direkt zwischen Mieter und Vermieter vor Ort abgeschlossen. Es gelten daher die Mietbedingungen des Vermieters.
HILFE VOR ORT
Wir sind Ihnen gerne behilflich.
Falls Sie bei Ihrer Ankunft am Abholort oder während der Anmietung unsere Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an die folgenden Notrufnummern:
Ihre Telefonnummer für Englisch (UK): +442038850130
Ihre Telefonnummer für Englisch (USA): 01-855 47 85 048
Ihre Telefonnummer für Spanisch: +34871180639
Ihre Telefonnummer für Deutsch: +493031197084
Ihre Telefonnummer für Französisch: +33186657629
Ihre Telefonnummer für Italienisch : +390282956923
Servicezeiten
Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne rund um die Uhr auf Englisch. Für Deutsch und Spanisch ist die Service-Sprache außerhalb unserer Bürozeiten nach 18 Uhr MEZ Englisch
Stand: 23.01.2025 (Änderungen vorbehalten)